Demnächst können wir wieder einen Garten neu vergeben.

Dies ist: eine Parzelle mit 300 qm,.

Es ist nicht möglich, den Grund und Boden der Parzelle zu kaufen. Sie können sich mit dem Vorpächter über die Überlassung der Laube und des beweglichen Inventars verständigen und eine Ablösesumme aushandeln. Grundlage dafür bildet die vor der Übergabe erfolgte Schätzung.

Der Abschluss eines Kleingartenpachtvertrages in unserer Anlage ist zwingend an eine Mitgliedschaft im Verein gebunden. Einen Aufnahmeantrag finden Sie  hier   .

 Unser Kleingärtnerverein führt keine Warte-/Bewerberliste.

Ein Pächterwechsel bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Es ist folgender Ablauf einzuhalten:
1. Schriftliche Kündigung des Mitglieds (Pachtvertrag und Mitgliedschaft im Verein), zu richten an den Vorstand. Der Pächter kann einen Nachpächter vorschlagen, der Vorstand ist jedoch nicht daran gebunden.
2. Bewertung der Parzelle durch einen Bewerter des Kreisverbandes
3. Vorstellung der Interessenten beim Vorstand, Ausfüllen des Aufnahmeantrags
4. Beschluss des Vorstands über Aufnahmeantrags
5. Übergabe der Parzelle an die neuen Pächter. Zu diesem Termin muss der Interessent eine aktuelle Schufa-Auskunft vorlegen.
Bei Übergabe der Parzelle erhält der neue Pächter:
Pachtvertrag
Datenschutzblatt
Gartenordnung, Satzung, Gebührenordnung

Bei Nichteinhaltung dieses Ablaufes und eines „Vorab-Verkaufs“ an Dritte wird durch den Vorstand kein Pachtvertrag abgeschlossen.



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Kleingärtnerverein
Wiesengrund e.V. in Strausberg